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Linie Zahnmedizin und Prophylaxe in Rethem

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Kassenwechsel auch bei schlechten Angeboten möglich

Wer über seine Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann trotzdem den Versicherer wechseln. Man verliert nur den Rabatt für die Zahnpolice.

Versicherte, die feststellen, dass ihre Zahnzusatzversicherung nicht die Leistungen bietet, die sie erwartet haben, können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bedacht werden sollte, dass man in einem neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter wieder eine Wartezeit von acht Monaten eingeht und in den ersten Jahren meist nur eingeschränkte Leistungen erhält.

Redaktion e|pat|in® / 18.02.2009


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