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Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich gewöhnlich über einen langen Zeitraum, meist über Jahre. Ziel der Kieferorthopädie ist es, für jeden Patienten sowohl in funktioneller als auch in ästhetischer Hinsicht das Optimum zu erreichen. Wichtig dafür ist die aktive Mitarbeit des Patienten.
Fast jedes zweite Kind muss heute kieferorthopädisch behandelt werden, um zum Beispiel einen Überbiss oder Zahnengstand zu korrigieren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Eine private Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen kann deshalb für Kinder sinnvoll sein. Dabei sollte man auf unbedingt auf den Leistungsumfang der Zusatzversicherung achten.
Das kindliche Gebiss sollte möglichst frühzeitig beim Zahnarzt auf Zahn- und Kieferfehlstellungen hin kontrolliert werden. Wird zu früh mit der Behandlung begonnen, besteht das Risiko, dass die Zähne sich später erneut verschieben.
Weisheitszähne sind Überreste aus der menschlichen Entwicklungsgeschichte. Sie sind zum Beißen und Kauen nicht von Bedeutung. Bei den meisten Menschen kommen sie erst nach dem 18. Lebensjahr zum Vorschein. Ist im Kiefer dann nicht genügend Platz vorhanden, sollten die Weisheitszähne entfernt werden.
Ob bei Kindern und Jugendlichen mit herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen behandelt wird, hängt von der jeweiligen Fehlstellung ab. Ganz nach Wunsch kann die Farbe der Zahnspange variieren, knallig bunt oder dezent und unauffällig - fast alles ist machbar. Hier eine kurze Erklärung häufig vorkommender Begriffe....
Kaum jemand kann mit einem makellosen Gebiss glänzen – im Gegenteil: Sehr oft kommt es vor, dass Zähne schief stehen, verdreht sind oder übereinander liegen. Dafür gibt es unterschiedlichste Gründe.
Normalerweise erstreckt sich die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Bevor eine Zahnspange angefertigt wird, müssen Gesicht und Gebiss möglichst exakt vermessen werden.
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